Die Bestände des Informationszentrums IZ stehen allen an Bildungsfragen interessierten Personen unentgeltlich zur Verfügung.
Medien des Informationszentrums können entweder vor Ort oder kostenpflichtig auf dem Postweg ausgeliehen werden.
Dank dem IDS-Benutzerpool genügt eine einmalige Einschreibung in einem beliebigen IDS-Verbund. Benutzungsnummer und Passwort dieser Einschreibung stehen sofort in allen IDS-Verbünden für die Ausleihe bzw. Online-Bestellungen und den Zugriff auf das Benutzungskonto zur Verfügung.
Falls Sie noch keinen gültigen Benutzerausweis haben, können Sie sich über das Onlineformular im Katalog IDS Zürich Universität einschreiben.
Anleitung für die Einschreibung als Benutzerin/Benutzer
Für Einzelheiten zur Bibliotheksbenutzung siehe unsere Benutzungsordnung:
Weisung zur Benutzung des Informationszentrums und der Forschungsbibliothek Pestalozzianum der PH Zürich
Ausleihfristen: Erinnerung, Rückruf und Verlängerungen
Beachten Sie bei der Ausleihe von Büchern und Non-Books bitte Folgendes:
- Die generelle Ausleihfrist beträgt 28 Tage. Wenn keine Reservation vorliegt, wird die Ausleihfrist anschliessend automatisch zweimal um je 28 Tage verlängert.
- Nach 84 Tagen Ausleihe wird eine kostenlose Erinnerung mit der Bitte um Rückgabe verschickt. (14 Tage ab Datum des Erinnerungsschreibens erfolgt die 1. kostenpflichtige Mahnung.)
- 3 manuelle Verlängerungen um jeweils 28 Tage sind möglich, sofern weiterhin keine Reservation vorliegt.
- Bei Reservationen durch andere Benutzende werden die ausgeliehenen Medien nach 28 Tagen Ausleihe zurückgerufen. (14 Tage ab Datum des Rückrufs erfolgt die 1. kostenpflichtige Mahnung).
Ausnahme: Ausleihbare Zeitschriften können nach 28 Tagen nicht verlängert werden.
Verlängerungen können Sie über Ihr Benutzungskonto tätigen.
Mahngebühren
| 1. Mahnung |
14 Tage nach Ablauf der Rückgabefrist
|
CHF 10/Medium |
| 2. Mahnung |
14 Tage nach 1. Mahnung |
CHF 20/Medium |
| 3. Mahnung |
14 Tage nach 2. Mahnung |
CHF 35/Medium |
Bei Nichtbeachtung der dritten Mahnung werden die ausstehenden Medien sowie die Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.